Unfallschutz – Informationen und Sicherheitstipps zur Vermeidung von Unfällen im Heim- und Gartenbereich

Foto: Baby im Auto

Unfallschutz: Sicherheit für Kinder
im Straßenverkehr

Kinder sind die schwächsten und am meisten gefährdetsten Verkehrsteilnehmer. Sie brauchen die verstärkte Aufmerksamkeit und den Schutz von Erwachsenen.

Kinder sind oft zu Fuß oder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs. Die meisten Kinder bis 8 Jahre verunglücken als Fußgänger, Jugendliche häufig mit dem Verkehrsmittel, das sie zum ersten Mal nutzen dürfen. Statistisch gesehen ist der Verkehrsunfall die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen.

Kinder reagieren nicht wie Erwachsene, sie

  • sind impulsiv und spontan,
  • haben ein eingeschränktes Blickfeld und
  • unsichere Bewegungsabläufe,
  • brauchen länger zur Informationsverarbeitung
  • und können Geschwindigkeit und Entfernung nur schlecht abschätzen. Dazu kommen oft eine
  • ich-bezogene Denkweise,
  • geringe Aufmerksamkeit,
  • Ungeduld und nur
  • geringes Verkehrswissen.

Üben Sie daher mit Ihrem Kind so oft wie möglich, richtiges Verhalten im Straßenverkehr und nehmen Sie selbst als Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht auf Kinder.

Viele Tipps von Kinderpolizei-Bär Tommi für den Schulweg und zum Thema Fahrrad sowie viele weitere Sicherheitshinweise für Kinder im Straßenverkehr finden Sie unter www.kinderpolizei.at

Wir haben hier für Sie zusammengestellt, was Sie selbst für mehr Sicherheit Ihres Sprösslings tun können:

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind mit heller und reflektierender Kleidung im Straßenverkehr gut sichtbar ist.

Beim Rad fahren:

Lassen Sie Kinder unter 10 Jahren nicht alleine auf der Straße fahren!

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt und das Rad verkehrssicher ist: Dazu gehören Lenker und Sattel in der richtigen Höhe, funktionierende Bremsen und Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel.

Beim Skaten:

Schutzhelm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenksschoner sehen nicht nur cool aus – es ist auch clever, sie zu benutzen!

Im Auto:

Kinder, die kleiner als 150 cm und jünger als 12 Jahre sind, müssen mit geeigneten Rückhaltesystemen (typengenehmigter Kindersitz, höhenverstellbarer Dreipunktgurt) befördert werden.

Die Anzahl der zu befördernden Personen steht im Zulassungsschein, und zwar aufgeteilt auf die einzelnen Sitzreihen. Für jede beförderte Person muss ein eigener Sitzplatz vorhanden sein, also auch für jedes Kind.

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